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Kanton Genf

Hundesteuer Genf 2026: Alle Kosten im Überblick

Kantons-Guide · Aktualisiert 2026 · Lesezeit ca. 4 Minuten

Wer in Genf einen Hund hält, ist hundesteuerpflichtig – die konkrete Höhe wird von der Stadt bzw. Gemeinde im Rahmen des kantonalen Reglements (Genf (Genève)) festgelegt. Dieser Guide gibt eine Übersicht über Richtwerte, Anmeldung und Besonderheiten.

Wie hoch ist die Hundesteuer in Genf?

Unser Rechner zeigt für den Kanton Genf (Genève) einen kantonalen Richtwert von rund CHF 120 pro Jahr für den ersten Hund. Im französischsprachigen Kanton Genf wird die Hundesteuer als «taxe sur les chiens» bezeichnet, die Höhe entspricht aber demselben Prinzip wie in der übrigen Schweiz. Für den exakten, verbindlichen Betrag in Genf ist die städtische Steuerverwaltung bzw. Einwohnerkontrolle zuständig.

Nutzen Sie unseren Rechner für eine sofortige Schätzung inklusive Zweit- und Dritthund-Aufschlag für den Kanton Genf (Genève).

Zweithund und weitere Hunde

Wie in den meisten Schweizer Gemeinden wird auch in Genf für einen zweiten oder weiteren Hund häufig ein höherer Satz erhoben. Die genaue Staffelung variiert; unser Rechner berücksichtigt einen typischen Aufschlag automatisch.

Anmeldung in Genf

  1. Hund beim Tierarzt chippen und in AMICUS registrieren lassen
  2. Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle bzw. Hundekontrollstelle von Genf einreichen
  3. Allfällige Haftpflichtversicherung und Kurspflicht des Kantons Genf (Genève) prüfen
  4. Hundesteuerrechnung der Stadt/Gemeinde abwarten oder Betrag vorab mit unserem Rechner schätzen

Ausnahmen und Befreiungen

Wie im übrigen Kanton Genf (Genève) gelten auch in Genf in der Regel Befreiungen für Assistenz-, Blindenführ- und Rettungshunde. Details und Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen städtischen Stelle.