Wie melde ich meinen Hund in der Schweiz richtig an?
Ein neuer Hund im Haushalt bedeutet in der Schweiz nicht nur Freude, sondern auch eine Reihe von Pflichten. Wer diese Schritte in der richtigen Reihenfolge erledigt, spart Zeit, vermeidet Bussen und sorgt dafür, dass der Vierbeiner von Anfang an korrekt registriert ist.
1. Kennzeichnung mit Mikrochip
Jeder Hund muss spätestens im Alter von drei Monaten – oder innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr aus dem Ausland – von einer Tierärztin oder einem Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Der Chip enthält eine eindeutige Identifikationsnummer, die den Hund lebenslang seinem Halter zuordnet.
2. Registrierung in der Datenbank AMICUS
Direkt im Anschluss an die Chippung erfasst die Tierarztpraxis den Hund in der nationalen Hundedatenbank AMICUS. Dort werden Angaben zu Hund und Halter zentral für die ganze Schweiz gespeichert. Halterwechsel, Adressänderungen, Auslandreisen oder der Tod des Tieres müssen ebenfalls innerhalb von zehn Tagen in AMICUS nachgetragen werden.
3. Anmeldung bei der Wohngemeinde
Zusätzlich zur AMICUS-Registrierung verlangen die meisten Gemeinden eine separate Anmeldung des Hundes bei der Einwohnerkontrolle oder einer speziellen Hundekontrollstelle. Üblich sind Fristen von 10 bis 30 Tagen nach Anschaffung. Diese Anmeldung ist meist auch die Grundlage für die jährliche Hundesteuerrechnung.
4. Haftpflichtversicherung prüfen
In mehreren Kantonen, etwa Zürich, ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung obligatorisch. Auch dort, wo keine Pflicht besteht, empfiehlt es sich, den Versicherungsschutz vor der Anschaffung zu prüfen, da Hundehalter nach Art. 56 OR grundsätzlich verschuldensunabhängig haften.
5. Hundekurse und Ausbildungspflicht
Einzelne Kantone kennen mittlerweile eine Kurspflicht für Ersthundehaltende oder für bestimmte Rassen. Informieren Sie sich frühzeitig, ob und welche Kurse in Ihrem Kanton vorgeschrieben sind, damit die Ausbildung rechtzeitig abgeschlossen werden kann.
6. Hundesteuer nicht vergessen
Sobald der Hund angemeldet ist, stellt die Gemeinde in der Regel automatisch die jährliche Hundesteuerrechnung zu. Wie hoch diese ausfällt, lässt sich vorab mit unserem Hundesteuerrechner schätzen.
Checkliste auf einen Blick
- Mikrochip beim Tierarzt setzen lassen
- Registrierung in AMICUS durch die Tierarztpraxis
- Anmeldung bei der Wohngemeinde innert Frist
- Haftpflichtversicherung prüfen bzw. abschliessen
- Allfällige Kurspflicht abklären
- Hundesteuer budgetieren
Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?
Neben der jährlichen Hundesteuer fallen bei der Anschaffung eines Hundes weitere einmalige und wiederkehrende Kosten an, die viele frischgebackene Halterinnen und Halter unterschätzen:
- Mikrochip und tierärztliche Erstuntersuchung: in der Regel zwischen 50 und 120 Franken
- Haftpflichtversicherung: je nach Anbieter und Deckung rund 60 bis 150 Franken pro Jahr
- Grundausstattung (Leine, Halsband, Transportbox, Erstausrüstung): einmalig 150 bis 400 Franken
- Hundekurse, sofern vorgeschrieben oder empfohlen: 150 bis 500 Franken
Zusammen mit der Hundesteuer sollten Neuhalter im ersten Jahr mit mehreren hundert Franken an einmaligen Zusatzkosten rechnen, bevor die laufenden jährlichen Ausgaben ab dem zweiten Jahr spürbar sinken.
Was passiert bei verspäteter Anmeldung?
Wird ein Hund nicht fristgerecht bei der Gemeinde oder in AMICUS angemeldet, drohen je nach Gemeinde Bussen oder eine rückwirkende Nachforderung der Hundesteuer. Es lohnt sich daher, die Anmeldung nicht auf die lange Bank zu schieben, sondern sie direkt nach der Anschaffung des Hundes zu erledigen.
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